Wenn du einen
Gewerbeschein beantragen möchtest, dann gibt es einige
Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Nach dem dein Gewerbe beantragt wurde, hast du zu dem noch einige Pflichten gegenüber dem Gewerbeamt bzw. Finanzamt. In diesem Blog-Beitrag möchten wir dir die wichtigsten Punkte nennen und dabei helfen, dass du mit deinem Gewerbeschein alles richtig machst!
Voraussetzungen um den Gewerbeschein beantragen zu können
Jeder der volljährig ist und somit voll geschäftsfähig, kann einen Gewerbeschein beantragen. Wenn du noch minderjährig bist, benötigst du die Unterschrift deiner Eltern, sonst klappt es leider nicht. Du musst außerdem dem zuständigen Mitarbeiter mitteilen, welche Tätigkeit du ausübst. Ein Gewerbeschein wird immer auf eine bestimmte Tätigkeit ausgestellt, demnach musst du bereits vorher wissen, womit du dich
selbstständig machst. Es gibt viele Menschen die denken, dass man mit einem Gewerbeschein jegliche selbstständige Arbeit ausüben kann, das ist jedoch falsch, denn beispielsweise benötigt man als Immobilienmakler noch eine gültige Lizenz. Es gibt noch einige weitere Tätigkeiten, bei denen eine Lizenz oder eine Ausbildung notwendig ist. Wenn du minderjährig bist,
kannst du den Gewerbeschein beantragen und dein Antrag geht dann an das Familiengericht. Dort wird dann aufgrund deiner Reife und den Tätigkeiten entschieden, ob du als minderjährige eine selbstständige Tätigkeit ausüben kannst.
Was kommt alles in den Gewerbeschein rein?
Neben den üblichen Angaben wie Vorname, Nachname, Wohnort, Anschrift, Geburtsdatum wird wie bereits erwähnt auch deine Tätigkeit erfasst und niedergeschrieben. Mit dem Gewerbeschein hast du sozusagen eine
offizielle Genehmigung, deine Tätigkeit ausüben zu können. Auch ist zu klären, ob du den Gewerbeschein alleine beantragst oder mit einem Geschäftspartner.
Wie sieht es aus mit Steuern?
Nach dem du deinen Gewerbeschein beantragt hast, musst du deine Einnahmen dem Finanzamt melden und dafür selbstverständlich auch Steuern zahlen. Es gibt jedoch sogenannte Freibeträge. Bei der Einkommenssteuer beläuft sich dieser
Freibetrag auf 8.000€. Wenn du von der Umsatzsteuer befreit werden möchtest, darf dein Umsatz die 17.500€ Marke im ersten Geschäftsjahr nicht überschreiten.
Wir hoffen wir konnten dir mit diesen Informationen helfen, dass du beim Gewerbeschein beantragen alles richtig machst und wünschen dir viel Erfolg.